City Streife kommunal

In Zeiten

wirtschaftlicher Rezession geraten immer mehr Bürger ins soziale Abseits. Perspektivlosigkeit, Werteverfall und das Missachten der öffentlichen Ordnung sind die Folgen. Vandalismus, Pöbeleien, tätliche Übergriffe, Einbrüche und Überfälle steigen sprunghaft an. Städte und Gemeinden tragen schwer an den daraus resultierenden Folgelasten. Es sind nicht ausschließlich die Kosten für Reparaturen und Reinigung von verwüsteten öffentlichen Plätzen und Einrichtungen. Der Imageverlust, den eine Stadt erleidet, ist kaum in Zahlen auszudrücken. Problem- und Randgruppen verdrängen immer mehr kaufkräftige Kunden aus den Innenstädten. Durch das  Abwandern oder gar den wirtschaftlichen Niedergang der ortsansässigen Gewerbetreibenden potenzieren sich die Probleme schlagartig. Diesen Teufelskreislauf gilt es nachhaltig zu durchbrechen. pwd® Wachdienst bietet Ihnen hierfür zwei Konzepte an.

 

  • Private Citystreife

Bei dieser Konzeption besteifen zwei pwd Mitarbeiter, zu Fuß oder in einem gekennzeichneten pwd Dienstwagen, der Öffentlichkeit gewidmete Plätze und Einrichtungen. In dieses Konzept können selbstverständlich auch städtische Gebäude wie Parkhäuser, das Rathaus oder Schulgebäude (außerhalb des Schulbetriebs) eingebunden werden. Dies hat bei letzteren den Vorteil, dass der private Wachdienst hier sogar ein übertragenes Hausrecht bei Gebäuden, die nicht öffentlich gewidmet sind oder außerhalb entsprechender Zeiten, ausüben kann. Problematische Gruppen und Personen können so gezielt beobachtet werden. Bei Verstößen oder Straftaten kann umgehend die Polizei hinzu gerufen werden, da nur sie laut geltendem Gesetz hoheitliche Aufgaben ausüben darf. Unsere Mitarbeiter dienen dann als Zeugen. In Situationen der Notwehr laut §227 BGB und §32 StGB, können bei tätlichen Übergriffen auf ältere oder wehrlose Mitbürger, unsere Mitarbeiter gemäß den Rechten des bürgerlichen Gesetzbuches sofort Hilfe leisten. Die Praxis hat gezeigt, dass schon durch die Präsenz privater Sicherheitskräfte ein positiver Wandel in den Innenstädten zu verzeichnen ist. Es besuchen wieder vermehrt Bürgerinnen und Bürger einer Stadt, zuvor gemiedene innerstädtische Bereiche. Eine positive Durchmischung der einzelnen Gruppen führt zu einem stark verminderten Anreiz zu Straftaten und Verstößen. Die Feststellung von Personalien und das Aussprechen von Platzverweisen ist unseren Mitarbeitern gesetzlich nicht erlaubt. Das Übertragen hoheitlicher Rechte an einen privaten Wachdienst ist zurzeit im Saarland ebenfalls nicht möglich. Hiervon ausgenommen bleibt, wie oben beschrieben, die Übertragung des Hausrechtes.

 

  • Kommunale Citystreife

Jeweils ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes und ein Wachmann von pwd bestreifen hier öffentliche Bereiche. Der Mitarbeiter der Stadt ist durch die an ihn übertragenen Rechte durch das Ordnungsamt befugt, Personalien festzustellen, Platzverweise auszusprechen und Ordnungsgelder zu erheben. Ordnungswidrigkeiten können somit umgehend geahndet werden. Um hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können, ist es von Vorteil, die entsprechende Polizeiverordnung einer Stadt zu ändern. Das Verschmutzen von öffentlichen Straßen und Plätzen, störender Alkoholismus in der Öffentlichkeit, Fäkalien von Hunden und unerwünschtes Füttern wildlebender Tiere könnten hierdurch unterbunden werden.

In Ausnahmesituationen kann der pwd Mitarbeiter Notwehr laut §227 BGB und §32 StGB leisten sowie vom Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Verwaltungshelfer ernannt werden. Diese situationsgebundene Ernennung ermöglicht unserem Mitarbeiter das Festhalten von Personen zur Personalienfeststellung. Bei Straftaten ist das Hinzurufen der Polizei als strafverfolgendes Organ erforderlich. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes kann zusätzlich andere Aufgaben wahrnehmen. Dies kann die Überwachung des ruhenden Verkehrs einer Stadt sein. Durch die Verknüpfung des neuen Aufgabenbereiches des städtischen Angestellten mit seinen bisherigen Aufgaben in der Öffentlichkeit wird dessen Arbeit effektiver.

 

Bei beiden Konzepten

gleich ist der Auftritt der Streife. Unsere Mitarbeiter tragen einheitliche Dienstkleidung. Der pwd Dienstwagen ist als solcher eindeutig gekennzeichnet und mit Mobiltelefon, Erste Hilfe Ausrüstung und Feuerlöscher ausgerüstet.

Des Weiteren verfügen unsere Mitarbeiter selbstverständlich über die gewerberechtlichen Voraussetzungen für Einsätze im öffentlichen Bereich. Alle pwd Mitarbeiter durchlaufen regelmäßig interne Schulungen sowie externe Seminare bei der VBG (Verwaltungs- Berufsgenossenschaft). Die Ausbildung zum Ersthelfer sowie zum Brandschutzhelfer ist bei pwd Standard.

Das Unternehmen pwd Wachdienst selbst, stellt hohe, interne Anforderungen beim Thema Qualität. Hierfür wurde ein internes Qualitätsmanagement in Anlehnung an die Richtlinien der DIN 77200 eingeführt. Die TÜV- Zertifizierung ist mittelfristig geplant. Auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist ein wichtiger Bestandteil der Philosophie von pwd. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für uns kein notwendiges Übel, sondern genießt hohe Priorität. Unsere Mitarbeiter werden nach den gesetzlichen Vorschriften durch unseren Betriebsarzt Dr. med. Klemm  medizinisch betreut. Alle Einsätze werden unter dem Gesichtspunkt der Qualität und der Arbeitssicherheit geplant, durchgeführt und überwacht.

Der Mitarbeiter der Stadt ist durch seine Dienstkleidung als Beauftragter des Ordnungsamtes eindeutig erkennbar. Die Aufschrift >Ordnungsamt< und das städtische Wappen unterstreichen dies. Eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des pwd Wachmannes ist somit gewährleistet.

Dem Ordnungsamt geht täglich ein ausführlicher schriftlicher Bericht zu. Dies ermöglicht eine effektive Koordination und Analyse der Citystreife sowie der täglichen Reinigungsarbeiten des Bauhofes. Eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Ordnungsamt und privatem Wachdienst ermöglicht so eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes -Citystreife-.